Der Impfausweis
Jede Impfung muss im sogenannten "Impfpass" dokumentiert werden. Er sollte bei späteren Impfungen dem Arzt vorgelegt werden. Der Arzt darf sich nicht auf die mündliche Aussage des Patienten über vorangegangene Impfungen verlassen. Im Zweifelsfall muss er neu impfen, um der Erkrankung vorzubeugen; von zusätzlich verabreichten Impfstoffen geht laut Ständiger Impfkommission in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Insbesondere bei Verletzungen ist es ratsam, den Impfpass mitzubringen, damit der Arzt sieht, ob ein Tetanusschutz vorhanden ist.